Beitragsreglemente
Mitgliederbeitrag
Mitgliederbeitrag
Öffentliche, betriebsplanpflichtige Waldbesitzer:
- Grundbeitrag CHF 250.00
Beitrag pro m3 mittlerem Hiebsatz CHF 0.85 (ab 2018), Höchstbeitrag CHF 4'200.00
Leistungsbeitrag pro Einwohner CHF 0.04, Mindestbeitrag CHF 50.00, Höchstbeitrag CHF 3'500.00 - Private Waldbesitzer: CHF 60.00, und falls ein Hiebsatz festgelegt wurde, freiwilliger Beitrag von CHF 0.75 pro m3
Hier finden Sie das Beitragsreglement und hier unsere Mitglieder.
Gönnerbeitrag
- Jahresbeitrag für Familien, Einzelpersonen und Paare CHF 60.00
- Jahresbeitrag für öffentliche Körperschaften, Organisationen und Firmen CHF 200.00
Hier finden Sie unsere Gönner.
Freiwilliger Energieholzbeitrag
Raurica Wald AG
Beitragsreglement Bildungs-und Holzfonds
Solidaritätsbeitrag: Schweizer Holz Förderung (SHF)
WaldBeiderBasel führt im Auftrag des Vereins Schweizer Holz Förderung (SHF) das Inkasso dieses Beitrags durch. Das Geld wird dazu benutzt, um die Verwendung von Schweizer Holz am Bau, in der Energieproduktion und für innovative Projekte zu erhöhen. Der Verein finanziert die nationalen Gemeinschaftswerke der Wald- und Holzwirtschaft, so die Informationsstellen Lignum/Cedotec und Holzenergie Schweiz. Ausserdem unterstützt der Verein weitere Aktivitäten und Projekte im gemeinsamen Interesse der Wald- und Holzwirtschaft.
Wir bitten Sie ganz herzlich, im Sinne der nationalen Solidarität unter Waldeigentümern, den freiwilligen SHF-Beitrag an WaldBeiderBasel als Inkassostelle zu überweisen.
Erläuterung Schweizer Holz Förderung (SHF)
Anpassung SHF-Inkasso Reglement: «Ab 2022 wird auf sämtlichen geernteten und verkauften Sortimenten 50 Rappen pro Festmeter (Fm) Holzmasse erhoben. Diese Systemänderung entspricht
den veränderten Bedingungen im Wald.» Weil sich WaldBeiderBasel über den Mitgliederbeitrag finanziert, und auf ein aufwändiges Inkassosystem verzichtet, wird auf den Beitrag der Inkasso-Stelle von 30% verzichtet. Damit wird den Mitgliedern von WaldBeiderBasel ein Beitrag von 35 Rappen pro Festmeter (Fm) Holzmasse erhoben. Der eingegangene Betrag wird von WaldBeiderBasel Ende 2025 dem Verein Schweizer Holz Förderung (SHF) überwiesen.
Berechnung des individuellen SHF-Beitrags:
Bereinigte Holznutzungsmenge nach Schweizerischer Forststatistik der öffentlichen Waldeigentümer (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) in den Kantonen BS und BL dividiert durch den Hiebsatz aller
Mitglieder von WaldBeiderBasel multipliziert mit dem Hiebsatz des einzelnen Mitglieds. Diese Holznutzungsmenge wird mit 35 Rappen multipliziert.
Mehr Informationen zur Schweizer Holz Förderung (SHF):
https://www.holz-bois.ch/verband/schweizer-holz-foerderung
Werden Sie Mitglied!
Werden Sie Mitglied oder Gönner von WaldBeiderBasel als Waldbesitzer. Melden Sie sich mit Beitrittsformular oder per Mail an. Herzlichen Dank.